Interimsausweis
Die Einwohnerkontrolle kann für den Aufenthalt in einer andern Gemeinde einen Interimsausweis ausstellen.
Der Interimsausweis, auch Heimatausweis genannt, gilt als Ausweispapier für Aufenthalter (z.B. Studien-, Wochen- oder Heimaufenthalt). Dieser wird am Aufenthaltsort bei der Einwohnerkontrolle hinterlegt.
Nach Ablauf der Gültigkeit oder bei Rückkehr ist dieser Ausweis der Einwohnerkontrolle Schlierbach zurück zu geben.
Gebühr: gratis
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