Teilungsamt
Das Teilungsamt ist zuständig für die Abwicklung von Erbschaftsfällen von Verstorbenen, die Ihren letzten Wohnsitz in der Gemeinde Schlierbach hatten. Es hat sich mit den erbrechtlichen Angelegenheiten, wie sie im Schweizerischen Zivilgesetzbuch (ZGB) geregelt sind, zu befassen. Die Aufgaben des Teilungsamtes sind im Wesentlichen folgende:
- Inventaraufnahme des Nachlasses
- Erbenermittlung, Erbenbescheinigung
- Eröffnung von Verfügungen (Testament, Ehe- oder Erbvertrag)
- Einleitung der Publikation des öffentlichen Rechnungsrufes
- Steuer-/Öffentliches Inventar
- Nachlasseröffnung an Erben
- Erbenerklärung
- Mitwirkung/Beratung bei Erbteilung, Erbteilungsverträgen
- Erbschaftssteuerveranlagung
- Aufbewahrungsstelle für Testamente, Ehe- und Erbverträge
- Auskunft und Beratung im Güter- und Erbrecht
- Weitere Auskünfte zu den entsprechenden Themen erteilt Ihnen das Teilungsamt.
Personen
Claudia
Lustenberger
Gemeindeschreiberin