Gemeindekanzlei
Beglaubigungen von Unterschriften, Fotokopien und Übersetzungen
Beglaubigung Unterschrift
Die Person, deren Unterschrift zu beglaubigen ist, hat persönlich zu erscheinen. Sie hat einen amtlichen Ausweis vorzulegen. Die Unterschrift ist in Anwesenheit der Urkundsperson anzubringen.
Beglaubigung Fotokopie
Das Originaldokument ist mitzubringen. Die Gemeindekanzlei erstellt die zu beglaubigende Fotokopie.
Legalisation und Apostillen
Für diese ist die Staatskanzlei des Kantons Luzern zuständig.
Wir empfehlen, einen Termin zu vereinbaren.
Grundbuch- und Handänderungswesen
Die Gemeindekanzlei führt die Kontrollen und Verzeichnisse über die Grundstücke in der Gemeinde Schlierbach (Objektwesen EDV, Schatzungen, Gebäudeversicherung). Sie bearbeitet insbesondere die vom Grundbuchamt gemeldeten Handänderungen (Verkäufe, Erbgänge, Erbteilungen, Schenkungen etc).
Das Grundbuch für die Region Luzern West wird in Schüpfheim geführt.
Auskünfte und Ausstellungen von Grundbuchauszügen erhalten Sie bei:
Grundbuchamt Luzern West
Bahnhofstrasse 5
Postfach 266
6170 Schüpfheim
Tel. 041 228 39 00