Einwohnerkontrolle
Der erste persönliche Kontakt mit der Gemeindeverwaltung ist in der Regel bei der Einwohnerkontrolle. Sie ist zuständig für Neuanmeldungen. Von ihr werden auch sämtliche Wegzüge, Umzüge, Zivilstandsänderungen, Konfessionswechsel oder andere Änderungen bezüglich der Personalien einer/eines Einwohnerin/ers bearbeitet. Damit gewährleistet die Einwohnerkontrolle ein aktuelles Register über die Einwohnergemeinschaft. Diese Daten dienen als Grundlage für alle weiteren Abteilungen der Gemeindeverwaltung.
Aufgaben und Informationen:
- An- und Abmeldung, Adressänderung
- Adressauskunft
- Auskünfte Stimmregister
- Kontrolle des Krankenkassen-Obligatoriums
- Unterschriftenkontrolle Initiativen und Referenden
- Wohnsitzbestätigung, Lebensbescheinigung, Interimsausweise ect.
Zuzüge in die Gemeinde Schlierbach
Die Anmeldung auf der Gemeinde hat innter 14 Tagen seit Wohnsitznahme zu erfolgen. Dabei sind folgenende Unterlagen einzurreichen:
Schweizer Staatsangehörigkeit
- Anmeldung mit eUmzugoder dirket am Schalter
- Heimatschein im Original
- Kopie der Krankenkassenbestätigung (Police oder Krankenkassenkarte)
- Anmeldegebühr von CHF 35.-
Ausländische Staatsangehörigkeit
- Anmeldung mit eUmzug oder direkt am Schalter
- Pass oder Identitätskarte
- Ausländerausweis
- Kopie Krankenkassenbestätigung (Police oder Krankenkassenkarte)
- Anmeldegebühr von CHF 35.-
ID- und Passanträge
Seit dem 1. März 2010 erfolgt die Bestellung von Pässen und Identitätskarten über das kantonale Passbüro. Weitere Informationen finden Sie hier.
Informationen für ausländische Staatsangehörige finden Sie beim Amt für Migration des Kantons Luzern.

