AHV-Zweigstelle
Als AHV-Zweigstelle sind wir für Sie die Anlaufstelle und das Bindeglied zur Ausgleichskasse des Kantons Luzern. Wir beraten Sie gerne und sind Ihnen beim Ausfüllen von Formularen behilflich. Sie können bei uns sämtliche Meldeformulare über die folgende Zweige der Sozialversicherungen beziehen:
- AHV (Alters- und Hinterlassenenversicherung)
- IV (Invalidenversicherung)
- EO (Erwerbsersatzordnung)
- FAK (Familienausgleichskasse)
- FLG (Familienzulagen in der Landwirtschaft)
- Gesuch für die individuelle Prämienverbilligung
Weitere Auskünfte zu den entsprechenden Themen erteilt Ihnen die AHV-Zweigstelle oder die Ausgleichskasse Luzern.
Prämienverbilligung
Die Krankenkassen erheben ihre Prämien ohne Rücksicht auf das Einkommen und das Vermögen. Dies kann zu einer grossen finanziellen Belastung führen. Hier können Prämienverbilligungen helfen. Versicherten in bescheidenen wirtschaftlichen Verhältnissen werden Prämienverbilligungen für die Krankenpflegeversicherung gewährt. Durch die Verbilligung der Prämien soll den anspruchsberechtigten Personen ein angemessener Versicherungsschutz zu finanziell tragbaren Bedingungen gewährleistet werden.
Der Anspruch auf Prämienverbilligung ist jedes Jahr neu mit einer Anmeldung bei der Ausgleichskasse Luzern geltend zu machen. Die Anmeldung können dikret hier erfasst werden. Bei Fragen wählen Sie bitte die Hotline-Nummer 041 209 01 51. Das Gesuch sollte innerhalb der ordentlichen Einreichefrist bis 31. Oktober des Vorjahres eingereicht werden (z.B. Prämienverbilligung 2024 - Einreichefrist bis 31. Oktober 2023). Wird die Anmeldung nach dieser ordentlichen Frist eingereicht, werden nur diejenigen Prämien verbilligt, die nach der Gesuchstellung fällig werden.