Controlling-Kommission
Die Controlling-Kommission besteht aus einem Präsidenten und aus zwei weiteren Mitgliedern. Sie amtet nach dem Kollegialitätsprinzip.
Die Controlling-Kommission begleitet den politischen Führungskreislauf zwischen der Gemeindeversammlung und dem Gemeinderat. Sie prüft insbesondere:
a. den Finanz-und Aufgabenplan, einschliesslich des Budgets und den Antrag zur Festsetzung des Steuerfusses auf ihre sachliche Richtigkeit und finanzielle Vertretbarkeit.Sie erstattet der Gemeindeversammlung und dem Gemeinderat Bericht und gibt ihre Empfehlungen ab.
b. den Jahresbericht einschliesslich die Jahresrechnung (ohne buchhalterische Richtigkeit) im Hinblick auf die Erreichung der festgesetzten Ziele. Sie erstattet der Gemeindeversammlung und dem Gemeinderat Bericht. Sie kann Anpassungen der künftigen Planungen oder andere Massnahmen vorschlagen.