Bürgerrechtskommission
Die Bürgerrechtskommission besteht aus dem zuständigen Mitglied des Gemeinderats und aus vier weiteren Mitgliedern.
Sie erfüllt alle Aufgaben gemäss Bürgerrechtsgesetz (BüG) und Reglement für die Bürgerrechtskommission.
Die Bürgerrechtskommission besteht aus dem zuständigen Mitglied des Gemeinderats und aus vier weiteren Mitgliedern.
Sie erfüllt alle Aufgaben gemäss Bürgerrechtsgesetz (BüG) und Reglement für die Bürgerrechtskommission.