Gemeinderat
Der Gemeinderat der Gemeinde Schlierbach setzt sich aus 3 Mitgliedern, die im Nebenamt tätig sind, zusammen. Der Gemeinderat ist unter Vorbehalt der Rechte der Stimmberechtigten das zentrale Führungsorgan der Gemeinde und trägt in diesem Rahmen die Gesamtverantwortung für die Gemeinde. Er erfüllt alle Aufgaben, die ihm entweder durch die Rechtsordnung zugewiesen werden oder keinem andern Organ der Gemeinde übertragen sind. Er sorgt insbesondere für die demokratische Führung der Gemeinde sowie für eine nachhaltige Finanzierung der Aufgaben und trägt die Verantwortung für rechtsstaatlich und verwaltungstechnisch korrekte Verwaltungsabläufe.
Die Wahl des Gemeinderates erfolgt jeweils für eine Amtsdauer von 4 Jahren. Für die Legislaturperiode 2024 – 2028 wurden die nachstehenden Mitglieder gewählt: