Die wirtschaftliche Sozialhilfe dient zur Überbrückung in finanziellen Notlagen.
Das Sozialamt berechnet und richtet die wirtschaftliche Sozialhilfe gemäss SKOS und kantonalem Sozialhilfegesetz aus.
Nebst der wirtschaftlichen Sozialhilfe kommen folgende Sonderhilfen zur Anwendung:
- Mutterschaftsbeihilfe
- Alimentenbevorschussung
- Alimenteninkasso